Richtpreise für Rechtsberatung

Der Stundenansatz und die Spesenansätze werden in einer gesonderten Honorarvereinbarung festgelegt. In dieser Vereinbarung werden auch die Zahlungsmodalitäten, Abrechnungsintervalle und dergleichen Ihren Wünschen entsprechend vereinbart.

Der Stundenansatz startet bei CHF 250.00. Bei komplexeren Fällen oder Fällen mit hohem Streitwert ist der Stundenansatz höher. Auch eine Vereinbarung von Fixpreisen, einem Kostendach oder von Tarifen mit einem Erfolgsanteil ist möglich und im Voraus zu klären.

Nebst dem Stundenansatz werden die effektiv entstandenen Auslagen für Gebühren, Porti, Kopien, Reisen etc. in Rechnung gestellt. Auf Wunsch ist die Vereinbarung einer Pauschalspesenvergütung möglich.

Unentgeltliche Rechtspflege / Gratis Anwalt

Sollten Sie nicht über die notwendigen Mittel verfügen, sich einen Anwalt leisten zu können, unterstütze ich Sie gerne bei der Beantragung der unentgeltlichen Rechtspflege. Bei entsprechender Gutheissung werden die Anwaltskosten in diesem Fall vom Staat übernommen. Über die Voraussetzungen und Bedingungen zur unentgeltlichen Rechtspflege informiere ich Sie gerne.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch – ich freue mich, Ihnen weiterzuhelfen.